Ein Häuschen im Garten, und sei es noch so klein, wertet das Grundstück deutlich auf. Es bietet je nach Größe Raum für die Schubkarre, den Rechen und andere Gartengeräte oder eignet sich sogar zum gemütlichen Beisammensein. Die Krönung wäre eine vorgelagerte Terrasse mit Grillplatz. Ist genug Platz da, dann ist die Versuchung groß, sofort zum Spaten zu greifen und den nächsten Baumarkt aufzusuchen. Doch so einfach ist das nicht, denn unter Umständen benötigt man eine Baugenehmigung. Außerdem muss auch ein kleines Häuschen auf einem stabilen Fundament stehen.
Wo ist der ideale Standort in meinem Garten?
Bevor man den Traum von der eigenen Gartenlaube verwirklicht, muss man wissen, wo diese stehen soll. Der idyllischste Platz ist nicht unbedingt der beste. Zuerst ist die Beschaffenheit des Bodens wichtig. Dieser sollte möglichst tragfähig sein. Matschiger, aufgeweichter oder zu loser Untergrund eignet sich nicht für den Bau eines Gartenhauses. Bei in Mulden errichteten Gartenhäusern besteht die Gefahr, dass diese bei starkem und anhaltendem Regen „nasse Füße“ bekommen. Das Gartenhaus sollte an einer möglichst trockenen Stelle stehen. Andernfalls ist eine Drainage erforderlich.
Gartenhausidylle am Hang?
Bauvorhaben auf ebenem Grund lassen sich einfacher verwirklichen als in einer Hanglage. Das Arbeiten am Hang ist aufwändiger, denn hier ist ein großzügiges Ausheben des Bodens erforderlich. Auch die Höhe verdient Beachtung. Stehen in der näheren Umgebung Bäume, die noch wachsen, dann ist dies ebenfalls zu berücksichtigen. Es muss genügend Freiraum nach oben vorhanden sein. Auch große, umsturzgefährdete Bäume könnten das Gartenhaus bedrohen.
Ein romantisches Gartenhaus am Teich?
Eine Laube am Teich ist der Traum vieler Gartenbesitzer. Besonders die Gartenhäuser von Holzwurm-Obersayn machen sich der gut am Gartenteich. Allerdings können sich bei Überschwemmungen und dem Gefrieren einer größeren Wassermenge im Winter Bodenverschiebungen ergeben. Diese beeinträchtigen mitunter die Stabilität des Hauses. Deshalb ist es sinnvoll, mindestens drei Meter Abstand vom Gartenteich einzuplanen. Auch Stechmücken halten sich gerne in Gewässernähe auf und trüben das Idyll.
Die Sache mit dem Nachbarn
Beim Bau eines Gartenhauses sind zudem die Grenzen einzuhalten. Schuppen und Gartenhäuser ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten dürfen maximal drei Meter hoch sein und höchstens neun Meter zur Grenze des Nachbargrundstücks verlaufen. Beheizbare Gartenhäuser dürfen nicht auf der Grenze stehen. Verfügt das Häuschen über eine Feuerstätte oder einen Aufenthaltsraum, dann ist ein Abstand von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten.
Kleiner Tipp: Ganz egal, ob Ihr Vorhaben behördlich genehmigt ist oder nicht, es kann nie schaden, im Vorfeld mit dem Nachbarn über das Bauvorhaben zu sprechen. Das verhindert spätere Streitigkeiten und stärkt das Vertrauen zwischen beiden Parteien.
Welche Größe sollte ich wählen?
Die Größe ist zum einen vom Platzangebot abhängig und zum anderen von den rechtlichen Regelungen. Ist ausreichend Platz vorhanden und der Bau rechtlich zulässig, dann lohnt es sich, das Potenzial voll auszuschöpfen. Wer von Anfang an etwas größer baut, spart sich später die Kosten für eine Erweiterung. Um einen wirklichen Nutzen zu bieten, sollte das Gartenhaus mindestens zwei mal zwei Meter, am besten aber noch deutlich größer sein.
Ab wann braucht man eine Baugenehmigung?
Nicht überall sind Gartenhäuser erlaubt. Vor allem im außerörtlichen Bereich ist es oft schwierig, eine Baugenehmigung zu bekommen. Die Regelungen hierfür unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Ausschlaggebend ist der Bebauungsplan der jeweiligen Stadt.
Die Vorschriften beinhalten unter anderem Folgendes:
- Grundfläche des Gebäudes
- Höhe des Gartenhauses
- Dachform
- Bauart
- Abstand zum Nachbargrundstück
- Standort
Es ist also komplizierter als man denkt. Auch bei Baugrundstücken gibt es häufig Einschränkungen im Bebauungsplan, da nur eine bestimmte Fläche zum Bebauen zur Verfügung steht. Sind die Voraussetzungen gegeben, dann unterscheiden sich die Gesetze hinsichtlich der Größe wiederum von Bundesland zu Bundesland.
Wie groß darf das Gartenhaus sein?
In Bayern und Brandenburg sind im Rahmen des Bebauungsplans erst Gartenpavillons und ähnliche Bauwerke ab einem Volumen von über 75 Kubikmetern genehmigungspflichtig. In Niedersachsen und Baden-Württemberg liegt die Begrenzung des Rauminhalts bei 40 und in Nordrhein-Westfalen bei 30 Kubikmetern. In Sachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern muss schon ab einer Größe von zehn bis 30 Kubikmetern eine gesonderte Genehmigung vorliegen.
Was unterscheidet ein Gartenhaus von einem Wohngebäude?
Ganz egal, wie klein ein Gebäude ist, sobald es als Wohnraum zur Verfügung steht, ist es automatisch genehmigungspflichtig. In einem Gartenhaus darf sich weder ein Badezimmer noch eine Toilette oder eine Küche befinden. Wärme- und Kochquellen sind ebenfalls tabu. Entscheidend ist auch die rasche Rückbaubarkeit. Ein Häuschen auf einem Betonfundament wird von behördlicher Seite oft nicht mehr als Gartenhaus gesehen.
Das Gartenhaus in der Schrebergartenkolonie
Kleingärtner, die ein Pachtgrundstück in einer Schrebergartenkolonie besitzen, dürfen gemäß dem Bundeskleingartengesetz eine Gartenlaube mit einer maximalen Grundfläche von 24 Quadratmetern errichten. Auch hier ist die einfache Rückbaubarkeit zu beachten. Außerdem darf man die Laube nicht dauerhaft bewohnen.
Was gibt es beim Fundament zu beachten?
Wie bereits erwähnt, zählen viele Behörden selbst kleine Gebäude mit einem festen Betonfundament nicht mehr zu den klassischen Gartenhäusern. Hier ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Kleine Geräteschuppen benötigen einen zumindest verdichteten und geebneten Boden. Alternativ dazu lässt sich eine tragfähige Bodenplatte einfach selbst herstellen
Fundament anlegen – So geht’s:
- Grundriss des Gartenhauses rund 25 Zentimeter tief ausheben
- eine zehn Zentimeter dicke Kiesschicht einfüllen
- dünne Sandschicht drauf
- mithilfe einer Wasserwaage Pflastersteine oder Platten verlegen
- Fugen mit Sand einschlämmen
- eventuell Mörtelstütze an den Rändern anbringen
Gartenhäuser mit Punktfundament
Eine weitere Möglichkeit ist die Errichtung eines Punktfundaments. In der Regel ruht das Haus auf neun betonierten Stützpunkten, die sich gleichmäßig in Reih und Glied auf die Gebäudefläche verteilen. Auch in den Boden versenkte Holzpfähle eignen sich als Punktfundament. Auf den jeweiligen Stützpunkten werden der Länge nach Balken angebracht, auf denen später der Gebäudeboden ruht.