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Gartenunkräuter

Umfasst die Unterarten: Beifuß, Brennnesseln, Disteln, Feinstrahl, Fingerkraut, Gauchheil, Giersch, Gundermann, Hirtentäschel, Klee, Kletten, Knoblauchrauke, Löwenzahn, Scharbockskraut, Wiesenbraunelle, Winden

Wann wird eine Wildpflanze im Garten zum Unkraut?

Wildkräuter, also in der Regel einheimische wildwachsende Pflanzenarten, werden im Garten häufig immer pauschal als Unkraut bezeichnet.

Doch i n jedem Garten werden immer wieder auch Wildpflanzen keimen, wachsen und sich vermehren. Denn meist sind sie besser an  die mitteleuropäischen Standortbedingungen, Klima- und Bodenverhältnisse angepasst als unsere hoch gezüchteten, empfindlichen Zier- und Nutzpflanzen.

Und es gibt sicher auch ein Plätzchen im Garten, einen wilden, naturnahen Winkel, wo man sie wachsen lassen sollte. Denn viele von ihnen erfüllen wichtige Funktionen im Lebensraum Garten: Sei es, dass sie den Raupen seltener Schmetterlingen als Futterpflanzen, Honigbienen und Hummeln als erste Nektar- und Pollenquelle im Frühjahr dienen. Außerdem sind vieler dieser als Unkraut geschmähten Wildpflanzen wertvolle Heilpflanzen oder liefern leckere Salat und bekömmliche Tees.

Verständlicherweise sind viele dieser Wildpflanzen als Unkraut zwischen Kulturpflanzen unerwünscht, da sie mit unseren Zier- und Nutzpflanzen um Nährstoffe, Licht, Wasser und Bodensubstrat konkurrieren. Und manche dieser Unkräuter vermehren sich so rasch, wenn man nicht rechtzeitig eingreift, dass sie stark überhand übernehmen und alle anderen Pflanzen im wahrsten Sinnen an den Rand drängen. Das kann soweit gehen, dass der Garten schließlich aufgegeben werden muss. Das gilt vor allem für viele sogenannte invasive Neophyten, das sind eingeschleppte fremde Pflanzen aus anderen Regionen oder gar Kontinenten, die sich sehr rasch ausbreiten, weil ihnen hier bei uns natürliche Fressfeinde und Pflanzenkrankheiten fehlen.

Man kann es sich kaum noch vorstellen: Bis vor wenigen Jahrzehnten haben die zuständigen Pflanzenschutzämter angeordnet, welche Unkräuter in Landwirtschaft und Gärten zu bekämpfen sind. Dazu gehörten verschiedene Disteln und Labkräuter, der Feinstrahl, die Gemeine Goldrute, die Große Brennnessel, die Melde, die Quecke u. a. Ein Gärtner, der diese Anordnung nicht befolgte, konnte mit einem Bußgeld als Ordnungswidrigkeit belegt werden.

Diese Zeiten sind vorbei. Ein Umdenken hat eingesetzt. Jeder Gärtner ist heutzutage selbst gefordert, abzuwägen, wann einer Wildpflanze im Garten ein kleines Plätzchen eingeräumt werden sollte und wann sie als Unkraut, welches andere Pflanzen verdrängt, bekämpft werden sollte.

Eine Auswahl besonders schöner und zu Unrecht als Unkraut bezeichneter Wildpflanzen 

Diese Wildpflanzen können sich im Garten besonders schnell ausbreiten und müssen als Unkraut in ihre Schranken verwiesen werden

Problematisch sind vor allem Pflanzen, die aus anderen Regionen, vielfach sogar von anderen Kontenten in Mitteleuropa sesshaft geworden sind, egal ob als exotische Zierpflanze bewusst eingeführt oder als blinder Passagier mit Saatgut, Gemüse- oder Obstlieferungen eingeschleppt und bei uns verwildert sind. Einige dieser Neophyten sind ausgesprochen invasiv, d. h. sie breiten sich schnell aus und verdrängen andere, einheimische Arten. Dazu zählen beispielsweise die Kanadische Goldrute, der Japan- und der Sachalin-Knöterich, das aus Indien stammende Drüsige Springkraut oder der Sommerflieder. Auch wenn sie teilweise noch im Gartenfachhandel angeboten werden, der einheimischen Flora zu Liebe, sollte man auf ihre Kultur im Garten künftig verzichten. In einigen Ländern  stehen sie mittlerweile auf dem Index, in der Schweiz ist Handel, Zucht und Kultur dieser Pflanzen bereits verboten.

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